Was für eine trans*Person gut ist, kann nur sie selbst bestimmen! Es gibt keine goldene Regel oder Norm. Es gibt keine Minestanforderungen, Notwendigkeiten oder sonstigen Quatsch! Jeder Mensch muss für sich selbst herausfinden was gut für ihn ist! Also bitte nehmt diese Seiten als Information, was es alles gibt und als Unterstützung für die Personen, die diese Leistungen/Eingriffe, etc benötigen. Für andere gibt es vielleicht da Infos um einfach mitreden zu können oder eventuell auch für sich selbst zum ausloten was gut ist.
Die Hormonbehandlung ist wie auch die genitalangleichende OP in Österreich nicht per Gesetz geregelt, sondern die behandelnden Ärzte beziehen sich auf Behandlungsrichtlinien des Gesundheitsministerium. Es handelt sich grundsätzlich um Richtlinien, Ärzte sind nicht zwingend daran gebunden, doch
hat es für die Ärzte Relvanz in Bezug auf den eigenen Schutz sich daran zu halten
in Bezug auf Operationen an Genitalien hat das Strafgesetzbuch eigene Paragraphen - für Operationen müssen fachärtzliche Gutachten vorliegen
Die Behandlungsrichtlinien gibt es für Erwachsene und Jugendliche. In beiden Richtlinien sind in Prinzip Befunde von den drei relevanten psy* Fachkräften erforderlich (Psychotherapie, klinische Psychologie und Pschiatire) wobei bei Erwachsenen eine Zusammenfassende Stellungnahme von einer der drei Fachkräften reicht, während für Jugendliche ein Konsentgutachten aller drei notwendig ist. Für mehr Informationen tausch dich bitte mit deinem Buddy aus oder kontaktiere uns für ein Beratungsgespräch